|
|
|
|
|
|
|
|
|
Ne ultra petita
|
Über das verlangte hinaus soll der richter nicht hinausgehen. grundsatz im verfahrensrecht, daß den parteien nicht mehr zugesprochen werden darf, als sie beantragt haben ( z.b. §§ 308 zpo, 88 vwgo ).
|
|
|
Vis absoluta, латинский
Überwältigende gewalt. bezeichnet ein gewaltanwendung, die den willen des angegriffenen völlig ausschaltet. beispiel: freiheitsberaubung (§ 239 stgb).
Animus auctoris, латинский
Täterwille. bedeutung für die unterscheidung von (mit-)täter und gehilfe im strafrecht. unterschieden wurde nach der z.b. noch vom reichsgericht vertretenen sog. "subjektiven theorie", ob ein tatbeteiligter die tat als
|
|
|
|
|
|
|